Neues Haustier? Diese Versicherungen sollten Sie unbedingt im Blick haben!
Ein neues Haustier bringt Freude, Leben und Verantwortung ins Haus. Ob Hund, Katze oder Pferd – mit dem Einzug eines tierischen Familienmitglieds sollten Sie auch an den passenden Versicherungsschutz denken. Denn Tierarztkosten, Haftungsrisiken und unerwartete Vorfälle können schnell teuer werden.
Die wichtigsten Tierversicherungen auf einen Blick:
1. Tierhalterhaftpflichtversicherung (Pflicht für Hunde & Pferde)
Ihr Tier verursacht einen Schaden? Sie haften – und zwar unbegrenzt! Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor hohen Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In vielen Bundesländern ist sie für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben.
2. Tierkrankenversicherung
Von der Routineuntersuchung bis zur OP – Tierarztkosten können schnell in die Tausende gehen. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt je nach Tarif ambulante und stationäre Behandlungen, Operationen und sogar alternative Heilmethoden.
3. OP-Versicherung
Die günstige Alternative zur Vollversicherung: Sie übernimmt die Kosten für notwendige Operationen inkl. Narkose, Klinikaufenthalt und Nachsorge – ideal für junge oder gesunde Tiere.
Worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Haustier anschaffen:
Versicherungsschutz frühzeitig abschließen – am besten, solange das Tier noch jung und gesund ist.
Leistungen vergleichen: Nicht jeder Tarif deckt alle Rassen, Altersgruppen oder Behandlungen ab.
Selbstbeteiligung & Jahreslimits prüfen: Je nach Anbieter gibt es große Unterschiede.
Rassespezifische Risiken: Für manche Rassen gelten besondere Bedingungen.
Unser Fazit:
Ihr Haustier verdient den besten Schutz – genau wie Sie. Ob Krankenschutz, OP-Versicherung oder Haftpflicht: Wir beraten Sie individuell und unabhängig, damit Sie sich ganz auf das Leben mit Ihrem Tier konzentrieren können.
Jetzt beraten lassen – für einen sicheren Start ins Tierleben!
Ihr Team von Carl Bölken Söhne 🐕🐈🐎
(Hinweis: Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Beratung; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers; Haftungsausschluss, soweit gesetzlich zulässig.)